I. Allgemeine
Bestimmungen
§ 1 Grundlagen & Geltungsbereich
- Unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (im Folgenden nur noch genannt: AGB) gelten für alle Verträge über die Durchführung von Veranstaltungen und die Erbringung von damit zusammenhängenden Leistungen durch
MATTHIAS WISTUBA Event GmbH (im Folgenden nur noch genannt: MATTHIAS WISTUBA), einschließlich der Konzeption, Organisation und Planung von Veranstaltungen und der mietweisen Überlassung von
Veranstaltungsräumen und Gegenständen. Unsere AGB gelten ausschließlich.
- Die AGB gelten
sowohl gegenüber Kunden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, als auch gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind (im Folgenden zusammen genannt:
Kunden).
§ 2 Vertragsgegenstand, Vertragsschluss
- MATTHIAS WISTUBA
erstellt für den Kunden zunächst eine unverbindliche Kalkulation und ggf. andere Unterlagen, z.B. Präsentation, Konzept, Aufbau- und/oder Ablaufplan betreffend die Durchführung einer
Veranstaltung für den Kunden (im Folgenden nur noch genannt: Projektdokumentation), aus denen sich der Umfang der von MATTHIAS WISTUBA gegenüber dem Kunden angebotenen Leistungen ergibt.
- Verträge zwischen
MATTHIAS WISTUBA und dem Kunden kommen grundsätzlich erst zustande, indem der Kunde MATTHIAS WISTUBA zumindest durch schlüssiges Verhalten mit der Durchführung einer Veranstaltung gemäß
Projektdokumentation beauftragt und die MATTHIAS WISTUBA diesen Auftrag ausdrücklich annimmt oder mit der Vertragsausführung beginnt.
- Jede neue dem
Kunden übergebene Projektdokumentation ersetzt die vorangegangene Projektdokumentation und wird Vertragsbestandteil. Maßgeblich für den Umfang, der von MATTHIAS WISTUBA zu erbringenden Leistungen
ist, dann die jeweils neueste, erstellte und dem Kunden vor Veranstaltungsbeginn übergebene Projektdokumentation von MATTHIAS WISTUBA.
- In den nicht
veranschlagten Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die durch unrichtige Angaben des Kunden bedingt sind, werden dem Kunden zusätzlich nach den
jeweils aktuellen Vergütungssätzen von MATTHIAS WISTUBA in Rechnung gestellt.
§ 3 Zahlungsbedingungen
- Sofern nicht
anders vereinbart, ist MATTHIAS WISTUBA berechtigt, eine oder mehrere Anzahlungen nach Auftragserteilung vom Kunden zu verlangen. Der Restbetrag ist zehn Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung
fällig.
- Abzüge
irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.
- Für die
Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes bei MATTHIAS WISTUBA maßgeblich.
- Zur Ausübung von
Zurückbehaltungsrechten sowie zur Aufrechnung ist der Kunde nur bezüglich bzw. mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung berechtigt. Zur Ausübung von
Zurückbehaltungsrechten, die auf diesem Vertragsverhältnis beruhen, bleibt der Kunde uneingeschränkt berechtigt.
- Alle Preise und
Vergütungen verstehen sich rein netto ohne Umsatzsteuer.
§ 4 Stornierung, Kündigung
- Jede Kündigung
bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Vorbehaltlich
anderweitiger Vereinbarungen ist der Kunde berechtigt, eine Veranstaltung zu stornieren. Hierbei ist MATTHIAS WISTUBA berechtigt, die ihm bis dahin entstandenen Eigenleistungen nach den
vereinbarten Sätzen sowie Fremdleistungen vom Kunden zu verlangen. Der Stornobetrag ist zehn Tage nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
- a.
Stornierungsgebühren werden wie folgt erhoben:
• 40 % der Gesamtsumme der Auftragsbestätigung bis 6 Monate vor Veranstaltung
• 50 % der Gesamtsumme der Auftragsbestätigung bis 3 Monate vor Veranstaltung
• 75 % der Gesamtsumme der Auftragsbestätigung bis 1 Monat vor Veranstaltung
• 100 % der Gesamtsumme der Auftragsbestätigung später als 1 Monat vor Veranstaltung
b. Corona:
Kann eine Veranstaltung im geplanten Umfang auf Grund einer gesetzlichen Verordnung nicht durchgeführt werden entfallen die Stornogebühren.
Sollte es jedoch zu einer freiwilligen Verschiebung kommen (Veranstaltung lässt sich laut der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen durchführen, der Kunde möchte jedoch nicht feiern) gelten die
oben aufgeführten Stornierungsgebühren.
- MATTHIAS WISTUBA
steht ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn
a. der Kunde mit einem nicht unerheblichen Teil seiner Zahlung in Verzug gekommen ist,
b. durch die beabsichtigte Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu befürchten ist oder die Veranstaltung gegen geltende Gesetze verstößt,
c. die Mieträume infolge von höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden können,
d. eine vertraglich vereinbarte oder nachträglich angeforderte Sicherheitsleistung seitens des Kunden nicht abgegeben wird.
- Macht MATTHIAS
WISTUBA von ihrem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch, hat der Kunde allein wegen der Kündigung ohne Hinzutreten weiterer Umstände weder Anspruch auf Schadensersatz noch auf Ersatz seiner
Auslagen.
- Hat MATTHIAS
WISTUBA vor einer frühzeitigen Vertragsbeendigung bereits in Ausführung des Auftrags Arbeiten begonnen oder Aufwendungen gemacht, kann MATTHIAS WISTUBA diese nach den vereinbarten Sätzen vom
Kunden erstattet verlangen.
§ 5 Haftung
- Für Schäden haftet
MATTHIAS WISTUBA nur, 1. soweit MATTHIAS WISTUBA, den gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, 2. bei schuldhafter Verletzung von Leben,
Körper, Gesundheit, 3. bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, 4. bei Mängeln, die MATTHIAS WISTUBA arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit sie garantiert hat oder 5.
soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Für weitergehende Schadensersatzansprüche haftet MATTHIAS WISTUBA nicht.
- Soweit die Haftung
von MATTHIAS WISTUBA ausgeschlossen und beschränkt ist, gilt dies auch für eine etwaige persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Der Kunde haftet
gegenüber MATTHIAS WISTUBA für alle über die übliche Abnutzung hinausgehenden Beschädigungen und Verluste an der Mietsache, ohne Rücksicht darauf, ob diese durch ihn, seine Mitarbeiter,
Beauftragten oder durch Gäste, die auf Veranlassung des Kunden hiermit in Berührung kommen, schuldhaft entstanden sind.
- Werden Dritte mit
der Einbringung von Teilleistungen im Rahmen der Veranstaltung beauftragt, deren Leistung aus besonderen Gründen unmöglich werden, haftet MATTHIAS WISTUBA gegenüber dem Kunden hierfür nicht und
ist von Schadensersatzansprüchen freizustellen.
§ 6 Schutzrechte
- Alle im
Zusammenhang mit den von MATTHIAS WISTUBA zu erbringenden Leistungen entstehenden Schutzrechte einschließlich von Urheberrechten verbleiben, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart,
ausschließlich bei MATTHIAS WISTUBA.
- Der Kunde ist zur
Nutzung der Konzepte, Entwürfe und dergleichen von MATTHIAS WISTUBA nur für die Zwecke des Vertrages berechtigt. Vervielfältigungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von MATTHIAS
WISTUBA zulässig. Druckvorlagen, Arbeitsfilme und Negative, die von MATTHIAS WISTUBA hergestellt werden, bleiben Eigentum von MATTHIAS WISTUBA, auch wenn sie dem Kunden berechnet werden.
- MATTHIAS WISTUBA
ist berechtigt, die Veranstaltungen aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen über das Projekt zu Dokumentations- und Werbezwecken zu verwenden.
§ 7 Referenzrecht
MATTHIAS WISTUBA ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen unter namentlicher Nennung des Kunden als Referenz in anderen Zusammenhängen zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt zu
widersprechen, soweit er hierfür ein berechtigtes Interesse nachweisen kann.
§ 8 Höhere Gewalt
Kann die vertragsgegenständliche Leistung aufgrund höherer Gewalt, d.h. aufgrund eines unvorhersehbaren und außerordentlichen Ereignisses, welches von keiner
Vertragspartei zu vertreten ist (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Streik, behördliche Maßnahmen etc.) nicht erbracht werden, so trägt jeder Vertragspartner seine bis dahin entstandenen Kosten und
etwaige Schadensersatzansprüche sind gegenseitig ausgeschlossen.
§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist
Dotternhausen.
- Für diese
Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) sowie des Internationalen
Privatrechts ist ausgeschlossen.
- Ist der Kunde
Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Dotternhausen ausschließlicher Gerichtsstand für die sich aus diesem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Gerichtsstand ist ferner Dotternhausen, wenn der Kunde nach Vertragsschluss seinen Sitz bzw. Wohnsitz ins Ausland verlegt
oder seinen Sitz bzw. Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
§ 10 Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne
Bestimmungen eines Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Geschäftsbeziehung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll vielmehr durch eine Regelung ersetz werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der (teil-) unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
II. Besondere Bedingungen
VERMIETUNG
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
- Geltungsbereich.
Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten für die reine VERMIETUNG von Eventequipment. Sie ergänzen und / oder ersetzen die AGB. Eigentum.
- Alle
Mietgegenstände (inkl. Transportbehälter und Zubehör) sind und bleiben Eigentum von MATTHIAS WISTUBA.
§ 2 Mietzeit
- Die Mietzeit
beginnt mit Übergabe der Mietgegenstände und endet mit der Rückgabe. Zur Mietzeit zählen auch die Tage, an denen die Mietgegenstände abgeholt bzw. angeliefert und zurückgebracht bzw. abgeholt
werden. Einer stillschweigenden Verlängerung (§ 545 BGB) widersprechen wir.
- Bei Überziehung
der Rückgabe, fallen Kosten in Höhe des täglichen Mietpreises an.
- Anlieferung und
Abholung
Sofern nichts
anders vereinbart, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass ALBIENTE bei Anlieferung und Abholung zu den vereinbarten Zeiten der Zugang zu den Räumlichkeiten bzw. Mietgegenständen ermöglicht
wird.
§ 3 Pflichten des Mieters
- Umgang mit den
Mietgegenständen
a. Die Mietgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Firmenzeichen des Herstellers oder des Vermieters, Normschilder und
sonstige Bezeichnungen sind unverändert auf den Mietgegenständen zu belassen und dürfen auch nicht überklebt werden.
b. Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmung bedient und abgebaut werden. Der Mieter ist
nicht berechtigt Änderungen, Veränderung oder Justierungen vorzunehmen. Es dürfen durch den Kunden keine Reparaturen an den Mietgegenständen versucht oder durchgeführt werden.
c. Der Mieter ist verpflichtet die Mietgegenstände in demselben Zustand zurückzugeben, wie er diese von uns erhalten hat. Ungereinigte Mietgegenstände werden in Rechnung
gestellt. Bei Textilien ist die Reinigung im Mietpreis inbegriffen.
d. Ist bei der Rückgabe der Mietgegenstände keine Begutachtung durch uns auf Vollzähligkeit und / oder Beschädigung möglich, kann die Kontrolle durch uns zu einem späteren Zeitpunkt in unseren
Räumlichkeiten nachgeholt werden. Nimmt der Mieter an der Kontrolle nicht teil, so ist er an unsere Feststellung gebunden.
- Überlassung an
Dritte
a. Der Kunde darf die Mietgegenstände ausschließlich für den vereinbarten Zweck
b. (z. B. zur gewöhnlichen Nutzung bei Veranstaltungen, Messen und anderen Events) verwenden.
c. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Mietgegenstände oder Teile davon an Dritte weiterzugeben, sofern dies nicht ausdrücklich mit MATTHIAS WISTUBA vereinbart wurde.
-
Stornierungsgebühren
a. Stornierungen bedürfen einer schriftlichen Form
b. Stornierungsgebühren werden wie folgt erhoben:
• 40 % der Gesamtsumme der Auftragsbestätigung bis 6 Monate vor Veranstaltung
• 50 % der Gesamtsumme der Auftragsbestätigung bis 3 Monate vor Veranstaltung
• 75 % der Gesamtsumme der Auftragsbestätigung bis 1 Monat vor Veranstaltung
• 100 % der Gesamtsumme der Auftragsbestätigung später als 1 Monat vor Veranstaltung
- Corona
Kann eine Veranstaltung im geplanten Umfang auf Grund einer gesetzlichen Verordnung nicht durchgeführt werden entfallen die Stornogebühren.
Sollte es jedoch zu einer freiwilligen Verschiebung kommen (Veranstaltung lässt sich laut der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen durchführen, der Kunde möchte jedoch nicht feiern) gelten die
oben aufgeführten Stornierungsgebühren.
§ 4 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen eines Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Geschäftsbeziehung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll vielmehr durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg der (teil-) unwirksamen Bestimmung
möglichst nahekommt.
MATTHIAS WISTUBA Event GmbH
Daimlerstraße 6
72359 Dotternhausen
Stand: 01.04.2023